Expertise
Wir wachsen stark und freuen uns über weitere Mitglieder. Um den Diskurs und Meinungsaustausch der Mitglieder untereinander auf hohem Niveau zu gewährleisten, können indes nur solche volljährigen Personen Mitglieder des Vereins werden, die sich nachweislich mit kartellrechtlichen Fragestellungen befassen.
Darunter fallen insbesondere:
- Mitarbeiter von Kartellbehörden;
- Richter;
- Professoren, Habilitanden, Promovenden, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Dozenten und Studierende an Universitäten oder vergleichbaren Institutionen mit entsprechender Ausrichtung;
- Spezialisierte Rechtsanwälte;
- Mitarbeiter von Rechts- und sonstigen mit kartellrechtlichen Fragestellungen befassten Abteilungen und Syndici, sowie
- Wettbewerbsökonomen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeitrag
Ab dem Jahr 2020 wird das C-L-F einen Jahresbeitrag erheben, der derzeit EUR 100 beträgt.
Studierende, Referendare, Doktoranden, Habilitanden und Wissenschaftliche Mitarbeiter kommen in den Genuss eines reduzierten Mitgliedbeitrags von derzeit EUR 40.
Bei einem Eintritt innerhalb des ersten Halbjahres wird der volle, im zweiten Halbjahr der halbe Jahresbeitrag berechnet (Stichtag ist der 30. Juni).
Mitgliedsantrag
Wer mitmachen möchte, kann die Mitgliedschaft mithilfe des nachstehend abrufbaren Antrags beim Vorstand, bspw. Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Lahme (ruedigerlahme@quinnemanuel.com). Rechtsanwalt Dr. Thomas Funke (thomas.funke@osborneclarke.com) oder Rechtsanwalt Dr. Sebastian Jungermann (s.jungermann@asd-law.com) beantragen.
Der Mitgliedsantrag lässt sich hier abrufen:
Satzung
Die Satzung des Verein lässt sich hier abrufen: